Die 1999 eingeführte Jugendleiter-Card löste den seit 1982 gültigen Jugendgruppenleiter-Ausweis ab. In einer Übergangsregelung wird festgelegt, dass die ausgestellten Jugendgruppenleiter-Ausweise noch bis 2003 gültig sind, jedoch nicht mehr verlängert werden.
Die JuleiCa wird zentral bei einem Unternehmen in Bonn hergestellt. Hierzu muss ein entsprechendes Antragsformular ausgefüllt werden. Neben deinen persönlichen Daten wird auch ein Bild von dir und deine Unterschrift auf die JuleiCa gedruckt.
Die genauen Regelungen zur JuleiCa sind den einzelnen Bundesländern selbst überlassen. Dennoch ist die JuleiCa bundesweit anerkannt, so dass du alle Vergünstigungen und Sonderrechte in ganz Deutschland in Anspruch nehmen kannst. Die bundesweiten Regelungen könnt ihr auf der Seite des deutschen Bundesjugendrings finden.
Was ist eigentlich die JuleiCa?
Die JuleiCa ist ein Ausweis für Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie soll den Jugendleiter/die Jugendleiterin sowohl gegenüber den Eltern der minderjährige Teilnehmer in der Jugendarbeit, als auch gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe erwartet wird (Behörden, Informationsstellen, usw.) legitimieren. Außerdem soll die JuleiCa ein Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme von besonderen Rechten und Vergünstigungen sein.
Wir arbeiten im Moment daran noch mehr Möglichkeiten zu schaffen, wo ihr mit eurer JuleiCa Vergünstigungen erhalten könnt.
Wer bekommt die JuleiCa?
Die JuleiCa kann jeder der ehrenamtlich oder hauptamtlich in der Jugendarbeit tätig ist beantragen. Du musst nur eine entsprechende Ausbildung haben und 16 Jahre alt sein (in Ausnahmen auch 15). Grundsätzlich ist für diese Ausbildung folgendes vorgeschrieben:
Inhalte der Ausbildung:
- Rollenverständnis des Jugendleiters/der Jugendleiterin
- Grundkenntnisse über Gruppenprozesse
- Methoden und Formen der Jugendarbeit (z.B. Kinder- und Jugendgruppenarbeit, Freizeitarbeit; usw.)
- Planung und Durchführung von Aktivitäten und Maßnahmen anhand spezifischer praktischer Beispiele
- Struktur der Jugendarbeit (z.B. demokratischer Aufbau, Mitbestimmung) sowie Inhalt und Profil des jeweiligen Trägers
- Rechtsfragen (z.B. Jugendschutz, Aufsichtspflicht)
Form der Ausbildung:
Leitung
Die Grundausbildung soll von einer Person geleitet werden, die eine berufliche pädagogische Qualifikation bzw. fundierte Erfahrung in der Jugendarbeit und Kursleitung aufweist. Es sollte mindestens eine Person eine durchgehende Leitung der Grundausbildung gewährleisten.
Teilnehmer/innen
Grundkenntnisse in Erster Hilfe werden vorausgesetzt (lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort)
Konzeption
Die Träger entwickeln Konzepte, die der Form und der Zeitstruktur nach den Inhalten angemessen sind. Die Ausbildung soll mit aktivierenden Methoden durchgeführt werden und die Reflexion sowie den Transfer gewährleisten. Die Ausbildung soll so angelegt sein, dass ihr Ablauf bereits als Beispiel für entsprechenden Methodeneinsatz dienen kann. Die Teilnehmer/innen sind deshalb in geeigneter Weise an Durchführung und Gestaltung zu beteiligen.
Die Einhaltung der hier aufgeführten Richtlinien überwachen die einzelnen Verbände. Mit der Unterschrift auf den einzelnen JuleiCa-Anträgen bestätigt der Verband die Einhaltung dieser Vorgaben. Die Prüfung in Einzelfällen behält sich der KJR vor.
Noch ein Hinweis: Solche Ausbildungen werden von vielen Verbänden schon durchgeführt. Falls Euer Verband noch keine entsprechenden Kurse anbietet, meldet euch einfach mal bei uns. Wir können Euch dann die Kurstermine von anderen Verbänden geben.