Wie ihr sicherlich alle schon gehört habt, ist jetzt auch in Bayern der Nichtraucherschutz großgeschrieben. Und wie so oft in Bayern, gehen auch hier die Uhren etwas anders als anderswo, denn Bayern hat den strengsten Nichtraucherschutz in gesamt Deutschland verabschiedet, hier die wichtigsten Regeln für die Jugendarbeit: Generell gilt ein Rauchverbot in Kinder- und Jugendeinrichtungen, dazu zählen
Schulen und schulische Einrichtungen, Schullandheime, räumlich abgegrenzte und vom Träger gewidmete Kinderspielplätze, Kindertageseinrichtungen im Sinn des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege, sonstige Einrichtungen und Räume, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben, Einkaufszentren mit Kinderbetreuungsangebot.
Kurz: überall, wo sich Kinder- und Jugendliche längere Zeit aufhalten, außer sie befinden sich dort zur Suchttherapie.
In Kinder- und Jugendeinrichtungen (Ausnahme siehe unten) gilt das Rauchverbot sowohl in den Innenräumen als auch auf dem gesamten zu der Einrichtung gehörenden Freigelände. Daneben ist das Rauchen in der Öffentlichkeit für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren aufgrund der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes verboten.
Wichtig ist also für euch Jugendleiter: keine Raucherecken mehr aufem Zeltplatz-Gelände, keine Raucher mehr ab 16 (sondern erst ab 18) Jahren, keine Raucherecken mehr in eurem Jugendraum denn: Bei Nichteinhaltung oder Verstößen können entweder Bußgelder oder Verwarnungsgelder durch die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden verhängt werden.
Noch Fragen? Informationen gibt es auf den Seiten des Bayerischen Gesundheitsministeriums oder beim BJR.