Wer kann die Hüpfburg mieten?
Was brauche ich?
Die Hüpfburg hat eine Stellfläche von 5 x 6 Metern. Dazu kommt das Gebläse auf der Rückseite, das etwa 1 Meter absteht. Eine Kabeltrommel ist nicht mit im Verleih vorhanden. Ebenso wird ein Fahrzeug mit Anhängerkupplung benötigt.
Wie funktioniert das Ausleihen?
Es wird ein Termin zum Abholen und Bringen vereinbart.
Für die Kaution stellt der KJR eine Rechnung, auf der die Höhe die Kaution enthalten ist, die überwiesen werden soll.
Nach Rückgabe der Hüpfburg wird die Kaution mit dem Mietpreis verrechnet. Ein etwaiger Überschuss wird vom KJR zurück überwiesen. Sollten noch Kosten anfallen, versendet der KJR eine weitere Rechnung.
Die Abholung erfolgt nach Vereinbarung mit dem KJR in Geschäftsstelle in der Merlostraße 1-3, Aschaffenburg. Die Ausgabe und Rücknahme der Verleihgegenstände erfolgt in der Regel Dienstag und Donnerstag von 9:30 – 11:30 Uhr oder nach Vereinbarung.
Was kostet die Hüpfburg?
- 55 EUR (Vereine und Verbände im KJR)
- 70 EUR (gemeinnützige Organisationen und öffentliche Träger-Gemeinden, Schulen, Kindergärten)
- 110 EUR (externe Anmieter)
zu entrichten.
Die Kaution beträgt 150 Euro.
Was passiert wenn ich absagen muss?
Bei einer früheren Absage entstehen keine Kosten.
1. Datum prüfen
Oktober 2023 |
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