Satzung des Bayerischen Jugendrings
Die Satzung des Bayerischen Jugendrings wird durch die Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings beschlossen und bildet die Grundlage für die Strukturen und Gremien der Jugendarbeit in Bayern. Sie wurde erstmals 1947 beschlossen und seither regelmäßig an die Entwicklungen und Fragestellungen angepasst.
Externer Link: Satzung BJR